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    EEG & Biogas: Worauf Anlagenbetreiber jetzt achten müssen

    9 Min. Lesezeit

    Viele Biogasanlagen aus dem ersten EEG-Boom 2004–2010 nähern sich dem Ende ihrer 20-jährigen Vergütungsperiode. Wie weiter? Anschlussvergütung, Flexibilisierung oder Anlagenumbau – die Weichen werden jetzt gestellt.

    Anschlussvergütung über Ausschreibung

    Bestandsanlagen können sich an Ausschreibungen der Bundesnetzagentur beteiligen und so eine zehnjährige Anschlussvergütung sichern. Voraussetzung sind in der Regel eine Flexibilisierung und der Nachweis hoher Wärmenutzung.

    Flexibilisierung – mehr Leistung, weniger Vollbenutzungsstunden

    Statt Strom rund um die Uhr produzieren flexibilisierte Anlagen gezielt dann, wenn der Strompreis hoch ist. Sie verdoppeln oder verdreifachen die installierte BHKW-Leistung und laufen nur einen Teil des Tages.

    Das passt zu einem Energiesystem mit viel Wind und Sonne – und wird über die Flexibilitätsprämie honoriert.

    Realismus: Was bleibt nach der Vergütung?

    Nicht jede Anlage ist nach 20 Jahren noch zukunftsfähig. Manchmal ist Rückbau oder Umbau auf Bio-Methan-Einspeisung die ehrlichere Antwort. Eine sorgfältige Wirtschaftlichkeitsrechnung lohnt sich – inklusive Substratkosten, Reparaturstau und Personal.

    Tiefergehende Fragen zu diesem Thema? Markus Jehle berät landwirtschaftliche Betriebe auch persönlich – praxisnah, von Landwirt zu Landwirt.

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