Betriebssicherheit!

Es ist uns sehr wichtig unsere Biogasanlage betriebssicher zu betreiben, deswegen besuchen wir regelmäßig wichtige Schulungen und lassen gewissenhaft wiederkehrende Prüfungen in den vorgeschriebenen Intervallen mit den erforderlichen Inhalten durchführen. Dies wird auch vom Gesetzgeber in der Betriebssicherheitsverordnung gefordert.

Dabei geht es zum einen um die technische Sicherheit, also die Anlagensicherheit, die die Themen Brandschutz, elektrische Anlagen und Explosionschutz beinhaltet, zum anderen aber auch um die organisatorische Sicherheit, also die Arbeitssicherheit mit den Themen Gefährungsbeurteilung, Gefahrstoffverzeichnis, Mitarbeiterunterweisung und Betriebsanweisung.

Um unsere Anlage täglich zu überwachen, sind wir nicht nur persönlich vor Ort, wir haben auch online Zugriff auf die wichtigsten Parameter der Biogasanlage. Wir werden beispielsweise auch zu jeder Tages- und Nachtzeit auf dem Handy alarmiert, wenn einer unserer Motoren ausfällt. Zur Arbeitsroutine gehört auch unser Betriebstagebuch in dem wir täglich 69 Parameter überwachen und dokumentieren um frühzeitig Veränderungen erkennen zu können.

In den ersten 2 Monaten dieses Jahres wurde bei uns bereits durch eine Gutachterin eine vorgeschriebene, wiederkehrende Prüfung der Gaswarn- und Lüftungsanlage des BHKW-Raumes durchgeführt. Dabei wird mit Prüfgas und Prüfrauch getestet ob Gaswarnmelder und Rauchmelder ansprechen und die Sicherheitskette gemäß den Vorschriften ausgelöst wird.

Im Februar 2019 haben wir gemeinsam mit dem Sachverständigen und Gutachter Anselm Lenz, Firma Exacon aus Markdorf und der Freiwilligen Feuerwehr Wolketsweiler eine Veranstaltung zum Thema Brandschutz auf Biogasanlagen abgehalten.

Aktuell hat Markus die TRGS-Schulung (Technische Regel für Gefahrstoffe) absolviert, die alle 4 Jahre aufgefrischt werden muss. Ausserdem haben wir eine Feurlöscherprüfung organisiert und die Berufsgenossenschaft hat unseren Betrieb kürzlich auch genau unter die Lupe genommen. Die BG schaut sich dann zum Beispiel auch an ob Haltegriffe an Leitern vorhanden sind oder alle vorgesehenen Schutzvorrichtungen an Maschinen vorhanden sind.